Argos Treats
Anti-Belästigungsrichtlinie

Anti-Belästigungsrichtlinie

A. ELMALIKLIDIS M. IKE (ARGOS – DOG TREATS & MORE)

USt-IdNr. 800790056

Akrolimni-Bauernhof – Krya Vrysi Pella – Postleitzahl 58300

Angaben zum gesetzlichen Vertreter

NACHNAME: ELMALIKLIDIS

VORNAME: ANASTASIOS

Das Unternehmen erfüllt alle Maßnahmen und Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen von Teil II des Gesetzes 4808/2021 zur Prävention und Behandlung aller Formen von Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung und sexueller Belästigung.

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu etablieren, das die Menschenwürde und das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung respektiert, fördert und schützt. Das Unternehmen erklärt, dass es das Recht jedes Mitarbeiters auf ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung anerkennt und respektiert und dass es kein solches Verhalten in irgendeiner Form von irgendeiner Person toleriert.

Diese Richtlinie wird in Übereinstimmung mit den Artikeln 9 und 10 des Gesetzes 4808/2021 und der umsetzenden Regulierungsgesetzgebung angenommen und erfasst die in Absatz 1 von Artikel 3 des Gesetzes 4808/2021 genannten Personen.

A. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Null-Toleranz-Erklärung gegen Gewalt und Belästigung

Das Unternehmen lehnt ausdrücklich und kategorisch alle Formen von Gewalt und Belästigung ab und widersetzt sich diesen, die während der Arbeit auftreten, damit verbunden sind oder daraus entstehen.

Das Unternehmen verpflichtet sich:

  • präventive und unterdrückende Mechanismen sowie Verfahren zur Behandlung und Beseitigung von Gewalt- und Belästigungsvorfällen am Arbeitsplatz zu integrieren und allgemein zu stärken
  • jeden entsprechenden Bericht/jede Beschwerde mit Vertraulichkeit und Respekt für die Menschenwürde entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu behandeln
  • nicht zur Viktimisierung der Person überzugehen, die belästigt wurde oder gegen die Gewalt ausgeübt wurde
  • jede angemessene Maßnahme zu ergreifen und jede vernünftige Anpassung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen, um Mitarbeiter zu unterstützen, die Opfer häuslicher Gewalt sind
  • Unterstützung und Zugang zu jeder zuständigen öffentlichen, administrativen oder gerichtlichen Behörde zu gewähren

Risikobewertung von Gewalt und Belästigung

Das Unternehmen hat bisher keine Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gegenübergestanden, aber in jedem Fall, in dem ein solcher Vorfall zur Kenntnis gebracht wird, werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diese zu behandeln.

Präventions- und Reaktionsmaßnahmen

Definitionen:

Als „Gewalt und Belästigung" werden die Formen von Verhalten, Handlungen, Praktiken oder Drohungen verstanden, die darauf abzielen, zu physischem, psychologischem, sexuellem oder wirtschaftlichem Schaden führen oder führen können.

Als „Belästigung" werden die Formen von Verhalten verstanden, die den Zweck oder die Wirkung haben, die Würde der Person zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen.

Als „geschlechtsspezifische Belästigung" werden die Formen von Verhalten verstanden, die mit dem Geschlecht einer Person verbunden sind.

Als „Sexuelle Belästigung" wird jede Form von unerwünschtem verbalem, psychologischem oder physischem Verhalten sexueller Natur verstanden.

Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Alle Mitarbeiter des Unternehmens werden über diese Richtlinie sowie über ihre Rechte und die Bestimmungen des Gesetzes zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt- und sexuellen Belästigungsvorfällen informiert.

Arbeitnehmerrechte

Jeder betroffene Mitarbeiter wird darüber informiert, dass er das Recht auf:

  • gerichtlichen Schutz
  • Berufung, Einreichung einer Beschwerde und Antrag auf Durchführung eines Arbeitsstreits bei der Arbeitsinspektion
  • Meldung beim Bürgerbeauftragten
  • Beschwerde innerhalb des Unternehmens gemäß dieser Richtlinie

Zuständige Kontaktperson

Anastasios Elmaliklidis

B. Beschwerdeannahme- und Untersuchungsverfahren

Kommunikationskanäle

  • per E-Mail an die elektronische Adresse: [email protected]
  • per Korrespondenz an die Adresse: Akrolimni-Bauernhof – Krya Vrysi Pella – Postleitzahl 58300
  • mündlich per Telefon oder durch persönliches Treffen

Beschwerdeuntersuchung und -prüfung

Die zuständige Kontaktperson wird die Beschwerde unverzüglich prüfen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, während gleichzeitig die Bestimmungen der nationalen und EU-Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen

Jede Beschwerde bleibt vertraulich und führt nicht zu „Vergeltungsmaßnahmen" gegen die betroffene Person.

Folgen von Verstößen

In jedem Fall, in dem ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen festgestellt wird, wird das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung durch die gemeldete Person sicherzustellen, und alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten.

Zusammenarbeit mit Behörden

Das Unternehmen wird nahtlos mit jeder zuständigen öffentlichen, administrativen oder gerichtlichen Behörde zusammenarbeiten.

Im Falle einer Änderung dieser Richtlinie wird das Unternehmen die Mitarbeiter über jede relevante Änderung informieren.